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Alt 03.02.2012, 22:32
Mädchen-Star
Registriert seit: 26.04.2011
Beiträge: 1.040
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Zitat:
Zitat von LuzifersPilze
Es gibt auch Handyvideos in denen man sieht, wie ein Zwerg Löcher im Garten schaufelt. Die Techniken heute sind gut um ein Video zu fälschen.
das kann man jedoch sehr gut überprüfen, ob ein video gefälscht ist oder nicht!
 
Alt 03.02.2012, 23:01
Mädchen-Star
Registriert seit: 21.09.2011
Beiträge: 2.165
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Zitat:
Zitat von Nachdenklich
das kann man jedoch sehr gut überprüfen, ob ein video gefälscht ist oder nicht!
Selbst wenn es nicht gefälscht wäre, würde ein einfaches Handyvideo nicht reichen, um es als Beweismittel einzusetzen.
 
Alt 03.02.2012, 23:10
Mädchen-Liebling
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 608
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Also das sind die Momente wo ich an der deutschen Justiz zweifel
 
Alt 04.02.2012, 10:38
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 16
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Das ist einfach nur krank.
Wenn ein Mann Sex haben will, kann er in den Puff, aber nicht eine Frau vergewaltigen.
Denn, eine Frau ist immer schwächer und kann sich nicht wehren, deshalb finde ich so etwas abartig.
 
Alt 04.02.2012, 11:15
Mädchen-Liebling
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 608
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Zitat:
Zitat von SpecialEdition-
Denn, eine Frau ist immer schwächer und kann sich nicht wehren,
Ich musste gerade lachen.
 
Alt 06.02.2012, 00:07
Mädchen-Star
Registriert seit: 18.10.2011
Beiträge: 2.652
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Zitat:
Zitat von gimlineee
Ich muss zugeben dass ich mich nicht soo gut auskenne in dem Bereich aber ein Video das die Tat dokumentiert muss doch als Beweis reichen. Dafür gibt es ja auch Überwachungskameras, deren Videos gelten vor Gericht als Beweismaterieal.
Was sind den das für "Juristischeschwierigkeiten"??
Ich weiß, dass das Thema uralt ist, aber ich muss trotzdem meinen Senf dazu abgeben.

Leute wie du nerven mich. Kein bisschen Ahnung von Jura, aber große Reden schwingen und auf das deutsche Rechtssystem schimpfen.

Nein, ich werde jetzt nicht breittreten, wie verdammt froh wir sein können, dass unser Rechtssystem im Gegensatz zum amerikanischen den Leitsatz "in dubio pro reo" befolgt - Im Zweifel für den Angeklagten.

Nur zu deiner Frage: Nein, ein verwackeltes Handyvideo kann nicht ein einzelner Beweis sein.
Du musst dich immer fragen: Kann mein Handeln als Maxime (=grundlegende Gesetzgebung) für alle gelten? D.h., darf ich prinzipiell jemanden durch eine verwackelte Handyaufnahme, deren Echtheit nicht bewiesen werden kann, wahrscheinlich jahrelang ins Gefängnis bringen?

Interessant und die gleiche Thematik betreffend ist dieser Fall:
http://www.stern.de/panorama/fall-magnus-gaefgen-vor-gericht-kindsmoerder-erhaelt-schmerzensgeld-1713146.html

Ein Kindsmord ist unsagbar schlimm, dennoch darf man einem Menschen nicht Folter androhen. Nie.
 
Alt 06.02.2012, 09:58
Mädchen-Star
Registriert seit: 17.10.2011
Beiträge: 1.914
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Wobei es auch auf die Qualität des Handyvideos ankommt. Mit einem guten Handy & Kameramann ist es nicht verwackelt Bei Vergewaltigungen hat das Opfer meist leider keine Chance. Ich habe den komischen RTL Bericht nicht gesehen, aber wenn das Opfer danach sofort zum Arzt gegangen wäre, wären vielleicht irgendwelche Spuren gefunden worden, wobei ich mir bewusst bin, dass die Opfer aufgrund ihrer kaputten Psyche das oft nicht machen. Bei einem eindeutigen Video hätte die Justiz wohl was machen können und ich vertraue mal unserem System und glaube persönlich, dass RTL da mal wieder irgendwas verschwiegen hat.
 
Alt 06.02.2012, 15:08
Mädchen-Goddess
Registriert seit: 05.06.2011
Beiträge: 22.562
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Zitat:
Zitat von Sintonnison

Ein Kindsmord ist unsagbar schlimm, dennoch darf man einem Menschen nicht Folter androhen. Nie.
Doch! In meinen Augen sogar durchführen.

In dem besonderen Fall hätte man dafür sogar einen Orden verleihen sollen.
 
Alt 06.02.2012, 15:32
Mädchen-Star
Registriert seit: 18.10.2011
Beiträge: 2.652
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Zitat:
Zitat von Milana19
Doch! In meinen Augen sogar durchführen.

In dem besonderen Fall hätte man dafür sogar einen Orden verleihen sollen.
Du verdrehst das. Wo bleiben da die Grenzen?

Du bist also der Meinung, dass man in besonderen Fällen Folter androhen darf. Wo ziehst du die Grenze? Ist es okay, jemandem brutalste Folter auszumalen, wenn er nicht seine Steuern zahle oder ein ähnliches verhältnismäßig kleines Delikt begehe?
Dann musst du schon sagen, dass man immer mit Folter drohen darf. Und wenn du das tust, basiert unsere Gesellschaft auf Angst und Schrecken.

Versteh mich nicht falsch. Auf den ersten Blick dachte ich mir auch "Was ist das für eine Logik?". Das Opfer tut einem Leid, den Täter hasst man - aber wenn du weiterdenkst, merkst du, dass du mit diesem naiven Denken nicht weiterkommst.
 
Alt 06.02.2012, 16:14
(Moderator)
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 5.681
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Zitat:
Zitat von Milana19
Hallo? Thema ist 2,5 Jahre alt.
Hallo? Wer kramt öfter mal uralte Beiträge raus?!
 
 
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