Elke Schwiegel: Ist das Mädchen noch nicht volljährig, ist eine Einverständniserklärung der Eltern unabdingbar. Bei Clinic im Centrum operieren wir so junge Patientinnen sowieso nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei körperlichen Beschwerden. Ästhetische Eingriffe lehnen wir ? mit Ausnahme von Brustverkleinerungen, Ohrenanlegen und Nasenkorrekturen (ab 17 Jahren) ? sowieso ab. Außerdem muss die körperliche Entwicklung weit genug fortgeschritten sein. Denn befindet sich der Körper noch im Wachstum, kann kein dauerhaftes Ergebnis erzielt werden. Dies wird ein seriöser Arzt beachten.