
Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Sofern du mit 15 noch zur Schule gehst, gelten für dich die Vorschriften für Kinder, für 16-Jährige zählst du zu den Jugendlichen.

Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Sofern du mit 15 noch zur Schule gehst, gelten für dich die Vorschriften für Kinder, für 16-Jährige zählst du zu den Jugendlichen.