
Wochenendarbeit ist für Schülerinnen und Schüler tabu ? außer zum Beispiel bei Sportveranstaltungen. Das betrifft neben Samstagen und Sonntagen auch Feiertage. Genauso wie bei Sportveranstaltungen gelten auch gewisse Ausnahmen bei Jobs in Gaststätten, Verkaufsstellen, in der Landwirtschaft, Privathaushalten (z. B. als Babysitterin) und Krankenhäusern.






