
Große Ausnahme bilden hier Jobs in der Gastronomie: Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen in Restaurants bis 22 Uhr aushelfen, in Schichtbetrieben sogar bis 23 Uhr.

Große Ausnahme bilden hier Jobs in der Gastronomie: Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen in Restaurants bis 22 Uhr aushelfen, in Schichtbetrieben sogar bis 23 Uhr.