
Die Bundesländer wollen ab dem 22. Februar schrittweise mit der Öffnung der Schulen und Kitas beginnen. Wir haben dir hier einmal einen Überblick zusammengestellt, auf dem du genau erkennen kannst, was in welchem Bundesland gilt.
Baden-Württemberg
- Grundschulen: keine Präsenzpflicht, Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche, Notbetreuung für Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben
- Abschlussklassen: Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht
- Kitas: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, keine Notbetreuung mehr
Bayern
- Grundschulen: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
- Abschlussklassen: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
- Liegt Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 100, findet Distanzunterricht statt, Ausnahme für die Abitur- bzw. Abschlussklassen
- Kitas: Öffnungen für alle Kinder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100, Angebot einer Notbetreuung für Schulen und Kitas
Berlin
- Grundschulen: Wechselunterricht in halber Klassenstärke in den Klassenstufen 1 bis 3, Maskenpflicht im Unterricht
- Abschlussklassen: Schulleitung entscheidet selbst
- Kitas: erweiterte Notbetreuung - Obergrenze für maximale Auslastung einer Kita wird von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht
Brandenburg
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht, Notbetreuung wird angeboten
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht
- An allen Schulen: Maskenpflicht (medizinische Maske)
- Kitas: geöffnet, Betreuung zu Hause wird empfohlen
Bremen
- Grundschulen: ab 1. März Rückkehr zum Präsenzbetrieb in voller Klassenstärke, in Bremerhaven ab 15. März
- Ab Jahrgangsstufe 5: Unterricht im Wechselmodell wird fortgesetzt, Angebot einer Notbetreuung für Stufen 5 und 6
- Abschlussjahrgänge: Klausuren und schriftliche Arbeiten in Präsenz
- Kitas: ab 1. März eingeschränkter Regelbetrieb
Hamburg
- Schulen: Präsenzpflicht bleibt bis 26. Februar aufgehoben, Distanzunterricht, Notbetreuung möglich
- Kitas: bleiben geschlossen, Notbetreuung ist möglich
Hessen
- Klassenstufen 1 bis 6: Wechselunterricht mit Maskenpflicht eingeführt, Notbetreuung bleibt bestehen
- Jahrgangsstufen ab Klasse 7: Distanzunterricht, Ausnahme Abschlussklassen
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht mit Mindestabstand
- Kitas: Zugang für alle Kinder, jedoch Bitte, das Angebot zurückhaltend zu nutzen
Mecklenburg-Vorpommern
- Kitas: Bei Inzidenzzahl bis 50 Regelbetrieb (mit Hygienemaßnahmen), Einschränkungen bei höheren Inzidenzen
- Schulen: Ab dem 24. Februar beginnt der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie für Abschlussklassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis bzw. kreisfreier Stadt unter 50 liegt
Niedersachsen
- Grundschulen: bis Ende Februar noch im Wechselmodell mit Präsenz- und Distanzunterricht, keine Präsenzpflicht
- Abschlussklassen: ebenfalls Wechselmodell
- Alle anderen Jahrgänge: Homeschooling
- Kitas: derzeit Notbetreuung
Nordrhein-Westfalen
- Primarstufe an Grund- und Förderschulen: Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht, Notbetreuung wird angeboten
- Abschlussklassen: Rückkehr zum Präsenzunterricht, aber auch ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht möglich
- Kitas: eingeschränkter Regelbetrieb, feste Gruppen, Betreuungsumfang: zehn Stunden pro Woche
Rheinland-Pfalz
- Grundschulen: Präsenzunterricht, wenn Mindestabstände eingehalten werden können, sonst Wechselunterricht, Notbetreuung wird angeboten, Maskenpflicht
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht mit Abstandseinhaltung, Maskenpflicht
- Kitas: bleiben für dringenden Betreuungsbedarf geöffnet
Saarland
- Grundschulen: Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht, Maskenpflicht
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht, Maskenpflicht
- Kitas: für Kinder mit dringendem Betreuungsbedarf geöffnet
Sachsen
- Grundschulen und untere Stufen der Förderschulen: eingeschränkter Regelbetrieb, Betreuung in festen und getrennten Gruppen, Maskenpflicht, keine Präsenzpflicht
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht, für alle anderen Klassen gilt Distanzunterricht
- Kitas: eingeschränkten Regelbetrieb mit getrennten Gruppen und festen Erziehern
Sachsen-Anhalt
- Schulen: bis zum 28. Februar geschlossen, Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6
- Grund- und Förderschulen: eingeschränkter Regelbetrieb ab dem 1. März mit festen Lerngruppen, keine Präsenzpflicht, (gilt nur bei 7-Tage-Inzidenz von unter 200)
- Alle anderen Jahrgangsstufen: eingeschränkter Regelbetrieb ab 1. März mit Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, Notbetreuung für Klassen 5 und 6
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht
- Kitas: schrittweise Öffnung ab 1. März
- Regelbetrieb sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt
Schleswig-Holstein
- Grundschulen: Präsenzunterricht (Ausnahmen für einzelne Kreise und Städte), Befreiung von Präsenzpflicht möglich, Maskenpflicht
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht, Maskenpflicht
- Kitas: grundsätzlich können alle Kinder wieder betreut werden (Ausnahmen für einzelne Kreise und Städte)
Thüringen
- Kindergärten und Klassen 1 bis 4: Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb, feste Gruppen
- Klassen 5 und 6: ab 1. März Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb mit Unterricht in festen Gruppen oder kleineren Gruppen im Wechsel
- Ab Klasse 7: eingeschränkter Regelbetrieb, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt
Alle Angaben ohne Gewähr!
Verwendete Quellen: zdf.de, t-online.de

Auch die Stars sind natürlich von den Corona-Regeln betroffen. Es gibt allerdings einige, die die Regeln, um das Coronavirus einzudämmen, völlig missachtet haben. Welche das sind, stellen wir euch hier kurz vor.
Weiterlesen