Cybersex mit Schülerin: Berufsverbot für Lehrer - Aktuell

Cybersex mit Schülerin: Berufsverbot für Lehrer

(09.07.13) Mit dem Lehrer auf Facebook befreundet zu sein ist umstritten. Man muss aufpassen, was man schreibt oder weiß nicht, wie man auf direkten Kontakt mit seinem Lehrer reagieren soll. Doch was, wenn es noch schlimmer kommt und der Lehrer plötzlich zu anzüglich wird und sogar Sex fordert? Genau das musste eine Schülerin (16) aus NRW erleben – ihr Lehrer (40) darf nun nicht mehr unterrichten.

berufsverbot-lehrer-facebook-557-1827860.jpg© Foto: Thinkstock, Screenshot Facebook

Einer Schülerin in Nordrhein-Westfalen ist das Horror-Szenario passiert. Sie hatte über einen längeren Zeitraum mit ihrem Lehrer privaten Kontakt über Facebook, bis dieser ihr schließlich vorschlug, miteinander Sex zu haben. Die 16-jährige ging damit zur Schulleitung – die Bezirksregierung Köln sprach daraufhin ein Berufsverbot aus, das heißt, dass der Lehrer nie wieder unterrichten darf.
Der Lehrer versuchte, gerichtlich dagegen vorgehen, schließlich sei es nie zum körperlichen Akt gekommen. Ein Gericht in Köln beschloss nun, das selbst virtueller Kontakt mit sexuellem Inhalt ein angemessener Grund für eine Kündigung ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Kann man überhaupt mit dem Lehrer auf Facebook befreundet sein? Hier geht's zum

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