
Einer Schülerin in Nordrhein-Westfalen ist das Horror-Szenario passiert. Sie hatte über einen längeren Zeitraum mit ihrem Lehrer privaten Kontakt über Facebook, bis dieser ihr schließlich vorschlug, miteinander Sex zu haben. Die 16-jährige ging damit zur Schulleitung – die Bezirksregierung Köln sprach daraufhin ein Berufsverbot aus, das heißt, dass der Lehrer nie wieder unterrichten darf.
Der Lehrer versuchte, gerichtlich dagegen vorgehen, schließlich sei es nie zum körperlichen Akt gekommen. Ein Gericht in Köln beschloss nun, das selbst virtueller Kontakt mit sexuellem Inhalt ein angemessener Grund für eine Kündigung ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Pro & Contra
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