
Versteckte Roaming-Gebühren trotz Abschaffung
Es gab lange Diskussionen darüber, ob und wie Roaming-Gebühren abgeschafft werden können und endlich – nach einer gefühlten Ewigkeit (wir hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben) – wurden sie gestern, am 15. Juni 2017, für die EU eingestampft. Also können wir nun zukünftig ganz entspannt am Strand surfen, Bilder auf Instagram posten und lustige Videos über Snapchat verschicken (so lange ihr einen Handyvertrag oder Prepaidkarte aus der EU habt) ohne Angst haben zu müssen, dass wir danach arm sind oder wieder eine Diskussion wegen zu hoher Handykosten mit den Eltern ins Haus steht. Doch leider ist doch nicht alles so perfekt, wie zuerst gedacht. Denn Anbieter suchen, wie die Süddeutsche berichtet, jetzt Schlupflöcher, wie sie Kunden doch für Roaming zahlen lassen können. Darauf müsst ihr achten:

Nicht alle Länder in Europa sind bei der Roaming-Änderung eingeschlossen. Die Schweiz fällt beispielsweise hier raus. Fahrt ihr also mit euren Eltern in die Schweiz, könnt ihr nicht zu den gewohnten Preisen wie zu Hause telefonieren und surfen. Wie es mit Großbritannien nach dem Brexit weitergeht, ist noch unklar. Norwegen, Island und Liechtenstein sind aber Mitglieder bei diesem Roaming-Abkommen.
Urlaub auf dem Kreuzfahrtschiff geplant? Dann zählt hier das Roaming-Abkommen auch nicht. Auf See läuft der Datenverkehr meist über Satelliten, die bei der neuen Datennutzung ausgenommen sind – das macht das Surfen und Chatten also ziemlich teuer.
Tagesbegrenzungen: Außerdem können EU-Bewohner nicht unbegrenzt Gigabyte und SMS an einem Tag verbrauchen. Vodafone beispielsweise hat eine Deckelung von 500 SMS und Minuten am Tag. Das soll verhindern, dass die Nutzer sich günstigere Tarife aus dem Ausland holen und diese in ihrer Heimat als regulären Tarif verwenden.
Kleine Anbieter dürfen Roaming-Gebühren weitergeben. Ihr habt einen kleinen Handyanbieter? Dann lohnt es sich hier zu checken, bevor ihr in die großen Ferien startet, ob er auch die neuen Roaming-Richtlinien der EU unterstützt. Können die Anbieter nachweisen, dass sie sich die Auslandskosten nicht leisten können, bzw. dass ihr Geschäft im Inland gefährdet wird, dürfen sie doch Gebühren vom Nutzer verlangen.
Also vorsichtshalber noch einmal checken, ob der eigene Anbieter Gebühren für Roaming verlangen darf und ob das Reiseziel bei dem Roaming-Abkommen mit dabei ist – dann klappt es auch mit den niedrigen Handykosten im Urlaub!
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