Abtreibung & Schwangerschaftsabbruch: Infos

Abtreibung: Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?

Du bist schwanger, kannst oder willst das Kind aber nicht bekommen? Du denkst über einen Schwangerschaftsabbruch nach, aber es stehen noch zu viele ungelöste Fragen im Raum: "Bis zu welchen Zeitpunkt geht das?", "Müssen meine Eltern davon erfahren?" oder "Wo kann ich mich beraten lassen?". Wir haben alle wichtigen Facts für dich zusammengefasst und außerdem einige Tipps, wie du besser mit dieser schwierigen Situation klarkommst.

abtreibung - quer© iStock

Klar, meistens liegen die Gründe einer ungewollten Schwangerschaft in mangelnder Verhütung. Deswegen ist es das oberste Gebot: vor dem Sex an Pille, Kondom und Co. denken! Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen aber doch einmal etwas schief geht, ist es alles andere als hilfreich, sich selbst zu verurteilen! Jetzt gilt es nur, eine Lösung zu finden. Die kann darin bestehen, das Kind zu bekommen, zur Adoption freizugeben, selbst groß zu ziehen oder eben einen Abbruch zu machen. 

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Abtreibung: Was ist das?

Abtreibung ist ein anderes Wort für Schwangerschaftsabbruch. Dabei wird der Fruchtsack mit dem Embryo oder dem Fötus aus der Gebärmutter abgesaugt oder die Frau bzw. das Mädchen bekommt ein Medikament, das dafür sorgt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und der Fruchtsack ausgestoßen wird. Wenn eine Frau oder ein Mädchen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen will, muss sie sich vorher einer Beratung unterzogen haben, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beratung muss durch eine anerkannte Beratungsstelle bestätigt sein. Der Eingriff darf frühestens am 4. Tag nach dem Tag vorgenommen werden, an dem die Beratung abgeschlossen wurde. Er muss von einem Arzt bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. 

Die rechtliche Lage bei Abtreibungen

"Ist Abtreibung legal?" "Was muss ich beachten?" "Müssen meine Eltern davon erfahren?" "Wie sieht es in Österreich und der Schweiz aus?" Antworten auf diese Fragen gibt’s hier! In Deutschland darf jede schwangere Frau – unabhängig davon, wie alt sie ist – einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Das ist im Strafgesetzbuch unter dem Paragraphen 218 geregelt. Die Abtreibung ist in Deutschland straffrei, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Der Paragraph 218

Der Paragraph des deutschen Strafgesetzbuches, in dem der Schwangerschaftsabbruch / die Abtreibung geregelt ist. Das Gesetz ist umstritten, wurde daher auch schon oft verändert. Manche Menschen sind der Meinung, Schwangerschaftsabbrüche müssten komplett verboten werden, andere wiederum sind der Ansicht, das Gesetz sollte abgeschafft werden und die Frauen sollten selbst entscheiden, ob sie ein Kind bekommen wollen oder die Schwangerschaft abbrechen möchten. Derzeit heißt es im Paragraph 218, dass jede Frau bis zur zwölften Schwangerschaftswoche allein entscheiden darf, ob sie einen Abbruch durchführen lassen will. Allerdings muss sich die Frau zuvor einem Beratungsgespräch unterzogen haben. Nach der zwölften Schwangerschaftswoche darf in Deutschland nur noch in besonderen Fällen ein Abbruch vorgenommen werden. 

Wie weit ist die Schwangerschaft?

Ein Abbruch darf nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, es sei denn, die Gesundheit der werdenden Mutter ist durch die Schwangerschaft gefährdet oder das Kind ist schwerstgradig behindert. In diesem Fällen ist ein Abbruch auch noch nach der 12. Woche möglich. 

Beratungspflicht

Jede Schwangere muss sich vor einem Abbruch beraten lassen und sich diese Beratung bescheinigen lassen. Nur wenn der sogenannte Beratungsschein vorliegt, darf ein Arzt den Abbruch vornehmen. Zudem müssen zwischen dem Beratungsstermin und dem Eingriff drei Tage liegen. Der Sinn der Beratung liegt nicht darin, der Schwangeren die Abtreibung auszureden, sondern sicher zu stellen, dass die Entscheidung gegen die Schwangerschaft gut überlegt und nicht das Ergebnis einer Kurzschlussreaktion ist. Zudem werden in der Beratung geklärt, wer die Kosten für den Abbruch trägt, welcher Arzt vielleicht in Frage kommt etc.
Die Pflichtberatung ist kostenlos, du kannst sie über die Beratungsstellen der folgenden Träger in Anspruch nehmen: 

Pro Familia

Caritas

Donum Vitae

Müssen die Eltern von dem Abbruch erfahren oder ihm sogar zustimmen?

Die Entscheidung für oder gegen das Baby liegt in erster Linie bei dir! Natürlich ist es immer besser, wenn deine Eltern Bescheid wissen – denn nur dann können Sie dich unterstützen. Und gerade in einer schwierigen Lage – die ein bevorstehender Abbruch ja immer ist – solltest du mit deinem Problem nicht allein auf weiter Flur stehen. 

Wenn du unter 14 Jahre alt bist, müssen deine Eltern dem Eingriff zustimmen – das heißt, ohne das Wissen deiner Eltern geht gar nichts. Wenn du zwar über 14 aber noch keine 16 bist, liegt die Entscheidung, ob deine Eltern vorher informiert werden müssen, bei deinem Frauenarzt. Hält er dich für reif genug, ganz allein zu entscheiden, müssen deine Eltern nichts davon erfahren.

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Zwischen 16 und 17 kann der Arzt zwar noch auf die Einwilligung der Eltern bestehen, aber das geschieht nur in Ausnahmefällen. In den meisten Fällen kannst du also ab 16 allein entscheiden und den Abbruch ohne das Wissen deiner Eltern vornehmen lassen.

Wer übernimmt die Kosten?

Ein Schwangerschaftsabbruch kostet ca. 400-600 Euro, wobei die Kosten in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Aber es gibt auch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn du über kein eigenes Einkommen verfügst, sowie in manchen Fällen der Familienversicherung. Ob und wann genau deine Krankenkasse die Kosten übernimmt, erfährst du in der verpflichtenden Beratung. 

Rechtliche Lage in Österreich und der Schweiz

Auch in Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch, sofern er von einem Arzt und innerhalb der ersten drei Monate vorgenommen wird, straffrei. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Abtreibung dann legal, wenn für die Schwangere ein großes gesundheitliches Risiko besteht. 

In der Schweiz ist die Abtreibung (unabhängig vom Kanton) legal und bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Die Schwangere muss jedoch schriftlich darlegen, dass sie sich in einer Notlage befindet und ein eingehendes Beratungsgespräch mit ihrem Arzt führen.

Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?

In den meisten Fällen wird der Abbruch mit der Absaugmethode durchgeführt, nur ein Zehntel aller Abtreibungen fallen auf die sogenannte „Abtreibungspille“ Mifegyne. 

Absaugen

Dieser Eingriff findet unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose statt. Der Arzt weitet den Muttermund ganz vorsichtig und entfernt dann mit einem dünnen Röhrchen und einer Saugpumpe die Gebärmutterschleimhaut mitsamt der befruchteten Eizelle. Anschließend wird in den meisten Fällen die Gebärmutter ausgeschabt (Kürttage), um Gewebereste zu entfernen und das Infektionsrisiko zu minimieren. Insgesamt ist die Prozedur nach einer Viertelstunde vorbei, meistens können die Frauen nach ein paar Stunden nach Hause gehen. 

Abtreibungspille

Die sogenannte Abtreibungspille kann bis 63 Tage nach dem ersten Tag der letzten Periodenblutung eingenommen werden. Hier bekommst du alle Antworten zu den wichtigsten Fragen über den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch

Ausschabung

Diese Form der Abtreibung kann zwischen der 7. und 12. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen kurzen Eingriff von rund zehn Minuten, wofür kein stationärer Aufenthalt erforderlich ist. Der Muttermund wird mit Hilfe von speziellen Stiften gedehnt. Danach werden Embryo und Plazenta mit einem stumpfen Schabeisen von der Gebärmutter abgelöst, um dann ausgeschabt zu werden. 

Was ist ein Abort?

Abort ist die medizinische Bezeichnung für Fehlgeburt. Häufig bezeichnet man in der Medizin auch einen Schwangerschaftsabbruch so. Der Unterschied zu einer Abtreibung besteht darin, dass die Abtreibung eine - bestenfalls selbst - bestimmte und bewusste Handlung ist. Der Begriff Abort dagegen bezeichnet einen ungewollten Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Komplikationen. 

Was ist eine Fehlgeburt?

Ein ungeborenes Kind vor dem 7. Schwangerschaftsmonat ist nicht lebensfähig, das bedeutet, dass der Fötus stirbt, wenn er vorher aus der Gebärmutter kommt. Wenn eine Frau oder ein Mädchen ein Kind durch eine Fehlgeburt verliert, ist das eine schlimme Erfahrung. Oftmals bekommen sie dann Angst, dass sie nie wieder ein Baby bekommen können, das muss aber heutzutage nicht mehr so sein. Die werdenden Mütter müssen sich während der Schwangerschaft meist nur mehr schonen als „normale“ Schwangere und öfter zum Frauenarzt, um zu kontrollieren, ob mit Baby und Mutter alles okay ist.

Risiken bei einem Schwangerschaftsabbruch

Bei einem Schwangerschaftsabbruch kann eine Reihe von Komplikationen ausgelöst werden. Das Gewebe des Muttermundes und der Gebärmutter ist während der Schwangerschaft weicher als sonst, sowie besonders stark durchblutet. So können bei der Absaugung und Ausschabung Schleimhaut, Muttermund und Gebärmutter durch die Instrumente verletzt werden. Es kann passieren, dass der Muttermund in den folgenden Schwangerschaften weniger widerstandsfähig ist. Somit ist die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt um 8,7 Prozent erhöht. Wichtig: Nach mehreren Abtreibungen steigt das Risiko. Nach einer Abtreibung können außerdem Nachblutungen, Infektionen und anhaltende, starke Unterleibsschmerzen auftreten.

So kommst du besser mit der Situation einer Abtreibung klar!

Du bist geschockt, tausend Gedanken und auch Vorwürfe machen sich in deinem Kopf breit. Und als ob das nicht genug ist, macht vielleicht auch noch dein Umfeld Stress. Klar, die Situation ist nicht leicht und du kannst sie nicht einfach ignorieren oder alle Gedanken abschütteln. Aber wichtig ist vor allem eins: Lass dich nicht unter Druck setzen, sondern versuch, dich so gut es geht, mit der Situation auseinanderzusetzen. Hier kommen ein paar Tipps, die dir dabei helfen können.

Lass dir kein schlechtes Gewissen machen!

Du begehst weder ein Verbrechen, noch machst du dich strafbar oder bist ein schlechter Mensch. Du triffst deine eigene Entscheidung für dein Leben. Das heißt nicht, dass du immer alles richtig machst und nie auf andere hören solltest. Es spricht nichts dagegen, den Rat von Eltern und Freunden einzuholen und dir andere Argumente anzuhören. Oder auch mal einen Rat anzunehmen, wenn du wirklich überzeugt bist. Aber die letzte Entscheidung liegt bei dir!

Bezieh den Vater ein

Zum schwanger werden gehören immer zwei. Wenn du ein gutes Verhältnis zum „Erzeuger“ hast, sprich mit ihm über die Situation. Auch wenn du die Entscheidung triffst, lässt sich das Problem besser gemeinsam lösen.

Hol dir Unterstützung

Ganz wichtig: Vertrau dich jemanden an. Das können die Eltern, Freunde oder Mitarbeiter einer Beratungsstelle sein. Sprich über deine Gefühle und Ängste. Geh nicht allein zu dem Eingriff sondern lass dich von einer Vertrauensperson begleiten. Es ist viel einfacher, wenn du nicht alles mit dir allein ausmachen musst!

Sprich dich aus!

Manchmal hilft es auch, den Frust, die Angst und Zweifel einfach rauszulassen. Du kannst zum Beispiel Tagebuch führen, in der Mädchen.de-Community mit anderen Mädels chatten oder dir im Verhütung- & Körper-Forum Hilfe holen. Auch Mädchen-Beraterin Gabi steht bei Frag Gabi mit hilfreichen Tipps zur Seite. 

Deine Entscheidung ist nicht in Stein gemeißelt

Auch wenn du dich für eine Abtreibung entschieden hast, kannst du dich bis zum letzten Moment umentscheiden. Auch noch kurz vor der OP! Du bist in dieser Hinsicht niemanden Rechenschaft schuldig außer dir selbst!

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